Personenregister A.I.R.E.
1.) Was ist das A.I.R.E.?
Das
A.I.R.E.-Büro führt und aktualisiert in enger Abstimmung mit den
italienischen Gemeinden die Daten des „Registers der im Ausland
lebenden italienischen Staatsangehörigen“ (A.I.R.E.) auf der Grundlage
der Angaben durch die betreffenden Personen, die an die zuständigen
Gemeinden in Italien übermittelt werden. Das Register dient somit der
Erfassung aller im Ausland lebenden Italiener im Interesse effizienter
und funktionaler Dienstleistungen.
2) Warum und wozu schreibt man sich in das A.I.R.E ein?
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Die Registrierung in das A.I.R.E ist eine gesetzliche Pflicht (Gesetz
Nr. 470 vom 27.10.1988) in den unter Punkt 3) aufgeführten Fällen.
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Sie ist zudem Voraussetzung für die Erlangung bestimmter
Dienstleistungen des Konsulats (Ausstellung von Bescheinigungen und
Erklärungen*) und Vergünstigungen (z.B. Zusendung der Wahlkarte und
anderer Mitteilungen der italienischen Behörden; auf Antrag Gewährung
von ermäßigten Tarifen bei der ENEL und der kommunalen Müllabfuhr sowie
ermäßigte Hypotheken für den Bau oder die Renovierung von Immobilien).
sowie ermäßigte Hypotheken für den Bau oder die Renovierung von Immobilien).
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Mit der Einschreibung in das A.I.R.E. geht die Zuständigkeit für die
Krankenversicherung auf die lokalen Behörden im Ausland über.
3) Wann und wie schreibt man sich in das A.I.R.E. ein?
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Die Einschreibung in das Register ist notwendig, sobald man seinen
Wohnsitz für einen Zeitraum von über 12 Monaten ins Ausland verlegt.
Die Betreffenden müssen dann innerhalb von 90 Tagen seit der Ausreise
aus Italien beim zuständigen Konsulat mit Reisepaß bzw.
Personalausweis, EU-Freizügigkeitsbescheinigung,
Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebestätigung persönlich vorsprechen,
um eine entsprechende Erklärung unterzeichnen, die vom Konsulat an die
für die Registrierung zuständige Gemeinde in Italien übermittelt wird.
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Nach erfolgter Einschreibung muss das Konsulat bei jedem
Wohnungswechsel innerhalb des Konsularbezirks, in einen anderen
Konsularbezirk oder bei einer definitiven Rückkehr nach Italien sowie
bei Veränderungen im Personenstand innerhalb der Familie (Geburt,
Eheschließung, Tod, Wechsel der Staatsangehörigkeit) informiert werden.
4) Wer kann sich nicht in das A.I.R.E. einschreiben?
Nicht
einschreiben können sich Personen, die sich weniger als 12 Monate im
Ausland aufhalten, Saisonarbeiter, Staatsbedienstete im diplomatischen
oder konsularischen Dienst.
(*) Bescheinigungen über Wohnsitz,
Personenstand, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Ehefähigkeit,
Lebensbescheinigungen, Rückkehr nach Italien und wirtschaftliche
Situation.