Bescheinigungen über Schulabschlüsse
Bescheinigungen über Schulabschlüsse
Für
die Ummeldung italienischer oder deutscher Kinder von deutschen an
italienische Schulen werden zwei vom Notariat des Generalkonsulats
beglaubigte Fotokopien des Originalzeugnisses benötigt, die zusammen
mit einem schriftlichen Antrag auf Bescheinigung über Schulabschlüsse
bei der Schulabteilung vorzulegen sind. Die Bescheinigung (einfache
Ausfertigung) wird innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Die
Bescheinigung über das Abiturzeugnis bzw. “Abschlusszeugnis der
allgemeinen Hochschulreife” wird für die Immatrikukation an einer
Universität benötigt.
Für die Bescheinigung über
Schulabschlüsse ist keine Übersetzung der Zeugnisse oder
Bescheinigungen über den erfolgten Unterrichtsbesuch erforderlich.
Die
Bescheinigungen können auch per Brief beantragt werden. Allerdings
müssen die Unterlagen stets in beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden
(s.o.).
Einige Universitäten in Italien verlangen nicht nur
die Bescheinigung über Schulabschlüsse, sondern auch eine Übersetzung
des Abschlusszeugnisses. Die Übersetzung sollte von einem ermächtigten
Übersetzer angefertigt werden. Auf der Internetseite des Konsulats sind
die Namen der ermächtigten Übersetzer aufgeführt, die ihre Unterschrift
im Notariat des Konsulats hinterlegt haben.
Die im Ausland
erworbenen Schul- und Studienabschlüsse sind nach der Bescheinigung
ihrer Gleichwertigkeit mit den entsprechenden italienischen
Schulabschlüssen in Italien rechtswirksam. Das bedeutet, dass der
betreffende italienische Staatsangehörige das Recht hat, an den vom
italienischen Öffentlichen Dienst ausgeschriebenen
Stellenausschreibungen teilnehmen kann.
Italienische
Studenten, die an deutschen Universitäten studieren möchten, benötigen
für die Immatrikulation die von einem ermächtigten Übersetzer
übersetzten Unterlagen ihrer Schulabschlüsse in Italien zusammen mit
einer entsprechenden Bescheinigung eines Deutschen Konsulats in Italien.